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AGB und Widerrufsbelehrung

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Präambel: Aufgrund der engen Verbindung wünschen die unterzeichnenden Firmen, zum Vorteil des Kunden, gemeinsame Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vertragspartner des Kunden ist dennoch ausschließlich die jeweils gesetzlich verantwortliche Firma. Es kann aufgrund der gemeinsamen AGB nicht von einem gemeinsamen Vertragsschluss ausgegangen oder eine gemeinsame Haftung aller unterzeichnenden Firmen angenommen werden.

1. Abschluss eines Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrages, mindestens jedoch € 50,–, fällig. Der verbleibende Restbetrag ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei Nichteingang der Restzahlung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; es gelten die Stornogebühren gemäß § 5

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die im Prospekt, Internet und in der Preisliste enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Anforderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Rücktritt durch den Kunden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen. Die Ersatzansprüche gelten ab der Buchung als vereinbart.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn ein Teilnehmer sich nicht rechtzeitig zu den in der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Zeiten am Veranstaltungs- oder Abfahrtsort einfindet, oder wenn die Veranstaltung wegen Fehlens von Dokumenten (z. B. Reisepass) nicht angetreten wird.

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Für Fremdleistungen gelten die AGB des jeweiligen Leistungsträgers.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.1.1 Staffelung der Stornogebühren

Private Endkunden

Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Tourbeginn: 10 % Bearbeitungsgebühr

Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Tourbeginn: 25 %

Bei Abmeldung bis 2 Tage vor Tourbeginn: 50 %

Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 2 Tage vor Tourbeginn: 100 %

Firmenkunden

Bei Rücktritt bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % Bearbeitungsgebühr

Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %

Bei Abmeldung bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

Schulen, gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Schulklassenpreisen

Bei Stornierung bis 10 % der Personenzahl werden keine Stornokosten berechnet. Da Klassenfahrten, Azubiprogramme und Jugendfreizeiten stets langfristig geplant werden, gelten folgende Ausfallgebühren:

Bei Rücktritt bis 200 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %

Bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %

Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %

Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %

Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

5.1.2 Flex-Tarif

Punkt 5.1.1 gilt nicht für Kunden, die das Produkt „Flex-Tarif“ gebucht haben. Der Flex-Tarif ermöglicht folgende Stornobedingungen:

Bei Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: wahlweise Ersatztermin oder Gutschrift der gebuchten Leistung (der Aufpreis für den Flex-Tarif wird nicht erstattet)

Bei Rücktritt bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: wahlweise Ersatztermin oder Gutschein über den Wert der gebuchten Leistung

Bei Nichterscheinen oder Absage innerhalb der letzten 24 Stunden vor Tourbeginn: 100 % Stornogebühr

5.2 Umbuchungen

Für Umbuchungen behalten wir uns die Berechnung von Mehrkosten vor, sofern diese durch die Umbuchung entstehen.

5.3 Ersatzteilnehmer

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich der Kunde durch einen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht. Vertragspartner bleibt der ursprünglich Angemeldete; dem Ersatzteilnehmer werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingeräumt. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und etwaige Mehrkosten, sofern diese auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.

5.4 Vorzeitiger Abbruch durch den Kunden

Falls ein Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig beendet oder beenden muss, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

6.1 Ohne Einhaltung einer Frist

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn Teilnehmer sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss befinden, Anweisungen der Trainer und Guides trotz Ermahnung missachten, die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Ermahnung nachhaltig stören, sich in einem Maße vertragswidrig verhalten, das die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt, aufgrund einer Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen sind, sich mit ihrer Zahlung in Verzug befinden, oder wenn der Veranstalter Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen erhält, die eine nachhaltige Störung der Sicherheit der Veranstaltung befürchten lassen.

Der Vertragspartner hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

Sollte das Wetter eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht erwarten lassen, kann der Veranstalter ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspflichten bleiben jedoch bestehen und werden bei einer anderen Veranstaltung oder einem Ersatztermin erfüllt.

6.2 Bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn

Bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

Ersatzweise gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen:

Familienrafting: 16 Personen

Familiencanyoning und Rafting-/Canadiertouren: 6 Personen

Tubing und Schneeschuhwanderung: 4 Personen

Canyoningtouren: 3 Personen

Bereits gezahlte Preise werden in voller Höhe zurückerstattet. Übernachtungs- und Reisekosten sowie sonstige Aufwendungen (z. B. Visa, Impfungen) werden nicht übernommen.

7. Beschränkung der Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns und ist verpflichtet, die Veranstaltung so durchzuführen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften aufweist und nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit aufheben oder mindern. Der Veranstalter haftet insbesondere für: a) die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger, b) die korrekte Beschreibung der Leistungen im Prospekt und im Internet, c) die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung sowie d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist — mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung gilt auch bei Schäden, die durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurden.

Für Sachschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen wird nicht gehaftet; es gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

Der Veranstalter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Pflege und Instandhaltung aller verwendeten Ausrüstungsgegenstände. Für Zwischenfälle, die auf unzureichende körperliche Voraussetzungen der Teilnehmer zurückzuführen sind, auf die der Veranstalter vor der Tour nicht ausdrücklich hingewiesen wurde, wird keine Haftung übernommen. Auf das erhöhte Risiko im Outdoorsport wird ausdrücklich in Punkt 8 hingewiesen.

 

8. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport

Alle Veranstaltungen und Kurse werden gewissenhaft vorbereitet. Eine Garantie für subjektiv vorgestellte Veranstaltungserfolge kann nicht gegeben werden. Die angebotenen Veranstaltungen haben Abenteuer-, Sport- und/oder Erlebnischarakter. Im Outdoorsport besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod etc.), das auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Führer und Trainer nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Im alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen Regionen, können aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten Rettungs- und Behandlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sein, so dass auch kleinere Verletzungen schwerwiegende Folgen haben können. Von jedem Teilnehmer wird ein Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit, Umsichtigkeit und Risikobereitschaft vorausgesetzt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang stehen, besteht nicht. Bei Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential wenden Sie sich bitte vor Vertragsabschluss an uns.

Zur Sicherheit aller Teilnehmer entscheidet der Veranstaltungsleiter über die Teilnahmezulassung und über witterungsbedingt notwendige Programmänderungen. Den Anweisungen des Veranstaltungsleiters ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt und behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Gleiches gilt bei Alkoholisierung (0,0-Promille-Grenze).

9. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und Beanstandungen unverzüglich dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Mängelansprüche und sonstige Ansprüche aus dem Vertrag sind vom Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende, beim Veranstalter schriftlich geltend zu machen.

Vertragliche Ansprüche verjähren — soweit gesetzlich zulässig — innerhalb von einem Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung. Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters verjähren nach den gesetzlichen Regelungen (§§ 195, 199 BGB), mindestens jedoch innerhalb von drei Jahren.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnung) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, können nach Prüfung einer zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

12. Behördliche Vorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen behördlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Veranstalter bedingt.

13. Sonstiges

13.1 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der genannten Vorschriften selbst verantwortlich. Anfallende Kosten für Impfungen, Visa etc. werden vom Teilnehmer getragen.

13.2 Versicherungsschutz

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und Gepäckversicherung.

13.3 Datenschutz

Wir verweisen auf die in unserem Internetauftritt befindliche Datenschutzerklärung.

13.4 Haftungsausschluss zur Internetpräsenz

Für die absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit unserer Internetpräsenz kann keine Garantie übernommen werden.

14. Nebenabreden

Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Leistungs- und Erfüllungsort, Allgemeines

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand: 02.12.2024

Canyonauten GmbH · Moosweg 2, 87545 Burgberg (D)

Spirits of Nature GmbH · Moosweg 2, 87545 Burgberg (D)

WIGGI-Rafting GmbH · Alte Bundesstr. 14a, 6425 Haiming (AT)

Widerrufsbelehrung

A) Buchung von Touren und Erlebnissen

Kein Widerrufsrecht bei datumsbezogenen Buchungen

Für die Buchung von Touren, Canyoning-Ausflügen, Rafting-Veranstaltungen, Iglu-Übernachtungen und sonstigen Erlebnissen mit einem festgelegten Datum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB: Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, für die ein spezifischer Termin vereinbart wird, ist das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen. Für Stornierungen gelten ausschließlich die Regelungen in § 5 dieser AGB.

Ausnahme: Wertgutscheine ohne festes Datum

Beim Kauf eines Wertgutscheins ohne gebuchten Termin besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Kaufdatum. Sobald ein Gutschein für einen konkreten Termin eingelöst wird, entfällt das Widerrufsrecht für diese Buchung.

B) Kauf von Waren

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter (der nicht der Beförderer ist) die Ware in Besitz genommen haben.

Ausübung des Widerrufsrechts

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen:

Canyonauten GmbH · Moosweg 2 · 87545 Burgberg im Allgäu

E-Mail: kontakt@canyonauten.de · Tel.: +49 8321 220 54 77

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung vor Fristablauf.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme etwaiger Mehrkosten, die entstehen, wenn Sie eine andere Lieferart als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Ihnen werden keine Rückzahlungsgebühren berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der vierzehn Tage absenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

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