- AGB
- Präambel
- 1. Abschluss eines Vertrages
- 2. Bezahlung
- 3. Leistungen
- 4. Leistungs- und Preisänderungen
- 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen (Stornogebühren)
- 6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
- 7. Beschränkung der Haftung
- 8. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport
- 9. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
- 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- 11.
- 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- 12. Behördliche Vorschriften
- 13. Sonstiges
- 14. Sonstiges
- 15. Leistungs- und Erfüllungsort
- Widerrufsbelehrung
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Präambel:
Aufgrund der engen Verbindung wünschen die unterzeichnenden Firmen, zum Vorteil des Kunden, gemeinsame Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vertragspartner des Kunden ist dennoch ausschließlich die jeweils gesetzlich verantwortliche Firma. Es kann aufgrund der gemeinsamen AGB´s nicht von einem gemeinsamen Vertragsschluss ausgegangen oder eine gemeinsame Haftung aller unterzeichnenden Firmen angenommen werden.
- Abschluss eines Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder, sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen , für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. - Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages, jedoch mindestens € 50,- fällig. Der Restbetrag sollte bis 2 Wochen vor, jedoch spätestens bei Tourbeginn beglichen sein (Einzahlungsbeleg). - Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in dem Prospekt/ Internet und Preisliste enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. - Leistungs- und Preisänderungen
Anforderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. - Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
- 5.1 Rücktritt durch den Kunden
- private Endkunden
Bei Rücktritt - bis vier Wochen vor Tourbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% einbehalten
- bei Abmeldung bis 14 Tagen 25%
- bis 2 Tage vor der Tour berechnen wir 50%
- bei Nichterscheinen und einer Absage von weniger als 2 Tagen sind 100% Stornogebühren zu zahlen
- Firmenkunden
- bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% einbehalten
- bei Abmeldung bis 30 Tage 25%
- und bis 2 Tage vor der Tour berechnen wir 50%
- bei Nichterscheinen und einer Absage von weniger als 2 Tagen sind 100% Stornogebühr zu zahlen
- Schulen, gemeinnützige Vereine und andere Organisationen die von den stark reduzierten Schulklassenpreisen profitieren
- bis 200 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir 20% Ausfallgebühr ein
- bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir 40% Ausfallgebühr ein
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir 60% Ausfallgebühr ein
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir 80% Ausfallgebühr ein
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir 90% Ausfallgebühr ein
- bei Nichterscheinen und einer Absage von weniger als 10 Tagen behalten wir 100% des vereinbarten Gesamtpreises ein
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann wahlweise ein Ersatztermin oder eine Gutschrift der gebuchten Leistung verlangt werden
- bis 1 Tag vor der Tour erstellen wir einen Gutschein über den Wert der gebuchten Leistung
- bei Nichterscheinen sind 100% Stornogebühren zu zahlen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Leistungen des Veranstalters zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung, anhand der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung geltend machen. Die Ersatzansprüche gelten ab der Buchung als vereinbart.Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Veranstaltungs- oder Abfahrtsort einfindet. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung wegen Fehlens von Dokumenten, wie z.B. Reisepass, nicht angetreten wird.
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Für Fremdleistungen gelten die AGBs des jeweiligen Leistungsträgers.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen (www.elvia.de)
Es gelten unterschiedliche Staffelungen für unterschiedliche Kundengruppen/ Preise
- 5.1.1 Staffelung der Stornogebühren
Bei Rücktritt
Bei Stornierung bis 10% der Personenzahl stellen wir keine Stornokosten in Rechnung.
Da Klassenfahrten, Azubiprogramme, Jugendfreizeiten etc. immer langfristig geplant werden und es nicht möglich ist, kurzfristig Ersatz zu finden, stellen sich unsere weiteren Ausfallgebühren wie folgt dar:Bei Rücktritt
5.1.2. Flexible Stornierung
Punkt 5.1.1. gilt nicht für Kunden, die das Produkt “Flex-Tarif” ausgewählt haben. Der Flex-Tarif ermöglicht einen Rücktritt mit den folgenden StornobedingungenBei Rücktritt
5.2 Umbuchungen
Für Umbuchungen behalten wir uns die Berechnung von Mehrkosten vor, sofern diese durch die Umbuchung entstehen.5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich der Kunde durch einen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht. Vertragspartner bleibt der ursprünglich Angemeldete, dem Ersatzteilnehmer werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingeräumt. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell anfallende Mehrkosten, sofern sie auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.5.4 Vorzeitiger Abbruch durch den Kunden
Falls ein Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig beendet oder beenden muss, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten. - private Endkunden
- Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
In folgenden Fällen kann der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
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- Teilnehmer sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss befinden
- Teilnehmer die Anweisung der Trainer und Guides trotz Ermahnung missachten
- Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Ermahnung nachhaltig stören
- Teilnehmer sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
- Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen sind
- Teilnehmer sich mit seiner Zahlung der Vergütung in Verzug befinden
- oder der Veranstalter Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Sicherheit der Veranstaltung als solche befürchten lassen, erhält
-
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wennDer Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
Sollte das Wetter eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht erwarten lassen, kann der Veranstalter ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspflichten bleiben jedoch bestehen und werden bei einer anderen Veranstaltung des Veranstalters oder einem Ersatztermin erfüllt.
6.2 Bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn
Bis einen Tag drei Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt/ Internet oder in sonstigen Unterlagen die Vertragsbestandteile geworden sind festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.Ersatzweise gelten die folgenden Mindestteilnehmerzahlen:
Familienrafting: 16 Personen
Familiencanyoning und Rafting/Canadiertouren: 6 Personen
Tubing und Schneeschuhwanderung: 4 Personen
Canyoningtouren: 3 Personen
Bereits gezahlte Preise werden in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. Impfungen oder Visa werden nicht übernommen. Übernachtungs- und Reisekosten werden nicht übernommen. -
- Beschränkung der Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung so durchzuführen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Veranstalter für a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistung b) Beschreibung der Leistungen im Prospekt c) gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung d) ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. - Erhöhtes Risiko im Outdoorsport
Alle Veranstaltungen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für subjektiv vorgestellte Veranstaltungserfolge geben. Die angebotenen Veranstaltungen haben Abenteuer-, Sport- oder/und Erlebnischarakter. Daran sollten alle Teilnehmer vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen Kursen, Führungen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod etc.) das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch unsere Führer und Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/ oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme AUF EIGENE GEFAHR. Dies gilt insbesondere für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden aller Art, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang stehen, besteht nicht. Sollten Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung auftreten, so setzen Sie sich bitte vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung. - Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstaltungsleiter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. - Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Etwaige Ansprüche aus dem Vertrag müssen binnen eines Monats nach vertraglichem Veranstaltungsende bei dem Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren grundsätzlich 6 Monate nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung. Ansprüche aus unerlaubter Handlung binnen 3 Jahren nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung. - Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung in Folge von höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnung z.B. Fahrverbot) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms sowohl der Veranstalter, als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. - Behördliche VorschriftenDer Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die auf der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, wenn die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
- Sonstiges
- 13.1 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und GesundheitsvorschriftenDer Teilnehmer ist für die Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Anfallende Kosten für Impfungen, Visa etc. werden vom Teilnehmer
13.2 Versicherungsschutz
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und Gepäckversicherung.13.3 Datenschutz
Wir verweisen auf die in unserem Internetauftritt befindliche Datenschutzerklärung.13.4 Haftungsausschluss zur InternetpräsenzEs kann keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Bei Folgen jeglicher Art aus inhaltlichen Fehlangaben wird keinerlei Haftung übernommen.
- Nebenabreden
Nebenabreden, änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. - Leistungs- und Erfüllungsort, Allgemeines
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bezüglich vorstehender Vereinbarungen.
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist mit Ausnahme von Körperschäden insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Unsere Haftung ist auch dann insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
Die Teilnahme an den Touren erfolgt für die Teilnehmer AUF EIGENE GEFAHR. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung mit der dort ausgewiesenen Grundversicherungssumme. Darüber hinausgehende Schadensersatz- und Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind somit ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich, für die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der Ausrüstungsgegenstände stets Sorge zu tragen. Für Zwischenfälle, die auf unzureichende körperliche Voraussetzungen seitens der Teilnehmer zurückzuführen sind, auf die der Veranstalter vor der Tour nicht ausdrücklich hingewiesen wurde, kann keine Haftung übernommen werden. Unsere Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang Punkt 8!
Zur Sicherheit der Teilnehmer entscheidet der Veranstaltungsleiter über die spezielle Veranstaltungsteilnahme und über witterungsbedingt notwendig werdende Programmänderungen. Während der Dauer der Veranstaltungen sind – zur Sicherheit des Teilnehmers selbst und der Sicherheit übrigen Teilnehmern – den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht nach, ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Veranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Gleiches gilt bei einem alkoholisierten Teilnehmer (0,0 Promille Grenze!)
Stand, 02.12.2024
Canyonauten GmbH
Moosweg 2, 87545 Burgberg (D)
Spirits of Nature GmbH
Moosweg 2, 87545 Burgberg (D)
WIGGI-Rafting GmbH
Alte Bundesstr. 14a, 6425 Haiming (AT)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (siehe Kontaktdaten unterhalb) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dies formlos tun.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.